Robotniks,
Slic3r, Simplify3D, Cura und andere Slicer unterstützen sehr wohl Beschleunigungswerte. Diese beziehen sich auf die Ansteuerung der Schrittmotore. Zur Erklärung: Wenn man sehr langsam fahren würde, zwecks der Genauigkeit, z.B. bei einem Umriss (Perimeter), und danach leer zu einer anderen Stelle fahren möchte, will man rasch dorthin kommen (Zeit ist Geld). Die Befehle, die man dem Schrittmotor senden würden könnten quasi so ausehen
"Fahre mit 5km/h von da nach dort" (beim Umriss).
Dann plötzlich
"Fahre mit 50 km/h von da nach dort". (die Leerfahrt)
Dummerweise schafft ein Lambourgine, Porsche oder Dragster keine 5km/h-auf-50km/h-Beschleunigung in nur 0 Sekunden (nicht mal eine Gewehrkugel schafft das). Also würde in der Folge der Schrittmotor Schritte verlieren - damit wäre die Maßhaltigkeit dahin. Daher erlaubt man, mittels GCode oder Firmware nur eine gewisse Beschleunigung zu (bzw. schränkt diese ein), damit keine Schritte "verloren" gehen.
Und die Flow Rate bei allen mir bekannten Druckern läuft absolut 1 zu 1 mit der augenblicklichen Geschwindigkeit. Beschleunigt die Verfahrgeschwindigkeit, geschieht das 1:1 mit der Extrudierrate.
Beim angesprochenen Patent scheint hier ein komplexeres System dahinterzustecken. Damit soll wahrscheinlich die Hysterese im System (ganz oder teilweise) ausgeglichen werden.
mjh11
Kennt jemand die Servo-Extruder-Steuerung Dglass3D
- rf1k_mjh11
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Re: Topic History of: Patent und Lizenzfragen
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FW RF.01.47 (von Conrad, modif.)
Die Natur kontert immer sofort mit einem besseren Idioten.
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- georg-AW
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Re: Kennt jemand die Servo-Extruder-Steuerung Dglass3D
Hi
Das zitierte Patent wurde als Weltpatent WO am 26.6.2003 eingetragen. Es hatte Priorität jedoch ab 18.12.2001 !
Das europäische Patent EP 1 467 847 B1 wurde ( für Deutschland, Frankreich und GB gültig ) am 14.11.2002 eingetragen.
Die Chancen da noch grundlegend was dagegen zu tun sind gering bzw mit einem grossen Risiko behaftet.
Immerhin kann die Firma Geräte auf den Markt bringen welche die betr. Technologie enthält. Man kann sie durch einen Einspruch nicht daran hindern. Wäre das trotzdem möglich, trüge man das gesamte Risiko eines Umsatz- bzw. Gewinnausfalles. Das kann keine kleine Firma oder Einzelperson tragen.
Nicht zu vergessen sind auch die am Schluss zitierten bereits bestehenden Patente ( viele auch von Stratasys ) welche u.a. nur in den US gültig sind.
ciao Georg
Das zitierte Patent wurde als Weltpatent WO am 26.6.2003 eingetragen. Es hatte Priorität jedoch ab 18.12.2001 !
Das europäische Patent EP 1 467 847 B1 wurde ( für Deutschland, Frankreich und GB gültig ) am 14.11.2002 eingetragen.
Die Chancen da noch grundlegend was dagegen zu tun sind gering bzw mit einem grossen Risiko behaftet.
Immerhin kann die Firma Geräte auf den Markt bringen welche die betr. Technologie enthält. Man kann sie durch einen Einspruch nicht daran hindern. Wäre das trotzdem möglich, trüge man das gesamte Risiko eines Umsatz- bzw. Gewinnausfalles. Das kann keine kleine Firma oder Einzelperson tragen.
Nicht zu vergessen sind auch die am Schluss zitierten bereits bestehenden Patente ( viele auch von Stratasys ) welche u.a. nur in den US gültig sind.
ciao Georg