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Re: Darf man seine Drucke verkaufen?

Verfasst: Fr 25. Aug 2017, 18:26
von hal4822
Gao hat geschrieben:... nachweisen welches Programm ich dafür benutzt hab oder hab? :o
lg
Wenn jemand SketchUp Make (free-version) benutzt hat und und behauptet, das Objekt mit einem echten CAD-Programm erstellt zu haben, für das er eine Lizenz besitzt, dann würde ich es daran erkennen können, dass SketchUp anstelle von echten Kreisen, Kugeln u.s.w. Poligone erzeugt. Man sieht das an den Facetten (faces). Dasselbe gilt aber auch für die SketchUp-Pro-Versionen, dann darf man aber mit den Druckobjekten Handel treiben.

Wie Anwälte vorgehen, die vermeintlich Rechte der Softwareschreiber vertreten, das weiß ich nicht, weil ich keine kommerziellen Interessen habe.
Schlimm genug, was man manchmal so in den entsprechenden TV-Sendungen erfährt.

Wenn Du Deiner Oma einen Drehknopf für ihren Backofen druckst und sie Dich mit einigen Stück Kuchen "entlohnt", dann sollte Dein Tun straffrei sein :muhaha: . Das ist aber nur meine völlig unmaßgebliche Meinung, die in einem Rechtsstaat wahrscheinlich nicht zu vertreten ist.

Da hilft aber wohl nur das Studium all der kilometerlangen Lizenzvereinbarungen, die dann vielleicht auch wieder ungültig sind, wenn sie nicht in der Landessprache erhältlich sind. Ich wasche meine Hände jedenfalls in Unschuld, sonst kommt noch wer daher mit dem Vorwurf, ich hätte Rechtsberatung betrieben. Die Bande hat nicht zuletzt deshalb das schlechteste Image von allen Berufen.
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http://jthatch.com/support.html ist so ein Beispiel, wo ich mich persönlich eigentlich moralisch verpflichtet fühle, eine finanziellen Beitrag zu leisten.
Würde mich so eine freiwillige Spende jetzt berechtigen, nur selber Freude an terrain2stl zu haben oder diese Freude anhand gedruckter Objekte weiter zu vermitteln ? Gegen Unkostenbeitrag für meine Druckkosten ? Ich weiß es nicht. "3D print the world!" werde ich aufgefordert und irgendwelche Rechtsbelehrung gibt es dort nicht.

Re: Darf man seine Drucke verkaufen?

Verfasst: Fr 25. Aug 2017, 18:59
von Gao
Ganz ehrlich wenn ich mir eine pro Version von irgendeinem Programm kaufen müsste um mein Produkt legal zu verkaufen dann ist mir das doch alle mal Wert.

Warum ich überhaupt auf dieses Thema gestoßen bin ist weil es mich erstmal interessiert und zweitens wie die Bestimmungen und Rechte im deutschen Raum sind. Ich bin im Netz auf viele Seiten gestoßen die das schon seid Jahren ganz erfolgreich machen und anscheinend boomt das Geschäft mit selbstgemachten 3D Drucken.

Zumbeispiel auf dieser Website https://www.3dhubs.com/ kann man seine 3D Prints online anbieten oder Aufträge lokal oder nicht lokal annehmen und so seine Ware verkaufen oder Dienste anbieten.

Auf dieser Seite https://www.etsy.com/de/listing/5123702 ... ?ref=hp_rv werden sogar Kostüme und Co. selbst gedruckt und verkauft und das von Helden aus Filmen die ja eigentlich Kopierrechtlich geschützt sind aber sei mal dahingestellt wie die die Erlaubnis zur Kopie derer Produkte bekommen haben.

Auf der Website https://all3dp.com/selling-3d-printed-i ... azon-ebay/ wird ja sogar erklärt wie man seine 3D Prints auf Amazon, Ebay usw. verkaufen kann was mir dann noch mehr Fragen aufgeworfen hat.

Die Fragen habe ich hier schon gestellt und wir sind uns alle einig das es definitiv geht und legal ist solange die Software die richtige Lizenz hat die man dafür benutzt und solange es keine fremden Modelle sondern eigene sind die auch gegen kein Kopierrecht verstoßen. Allerdings habe ich eben genannte Quellen eben nur aus dem englischsprachigen Raum gefunden. Ich werd mich noch weiter durchlesen um noch mehr darüber zu erfahren und vor allem wie es rechtlich aussieht, wenn ich jetzt einem Franzosen hierzulande was über Ebay verkaufe worrauf ich da achten muss.

Falls jemand damit schon Erfahrung hat oder mehr erzählen kann dann immer her damit, vor allem hier bei uns ob jemand schon das ein oder andere Modell auf Nachfrage verkauft hat ihr müsst auch nicht sagen was genau einfach nur Erfahrungen teilen denn ich bin noch komplett neu auf dem Gebiet aber ich finde der Handel mit 3D Prints hat aufjedenfall seinen Reiz. Wer denkt noch so?

lg

Re: Darf man seine Drucke verkaufen?

Verfasst: Fr 25. Aug 2017, 23:59
von hal4822
Gao hat geschrieben:...ich finde der Handel mit 3D Prints hat aufjedenfall seinen Reiz. Wer denkt noch so?

lg
Ich denke genau so, aber was wir denken ist gleichgültig.
https://www.repetier.com/about-us/ - man sieht, dass das ein 100% deutsches Unternehmen ist, aber warum ist alles englisch ? Paragraphen-Deutsch verstehen ja nichtmal alle Rechtsgelehrten gleichermaßen . Am Ende der Seite findet sich dann ein Link zu rechtlichen Fragen. https://ec.europa.eu/consumers/odr/main ... how&lng=DE

Dort empfehle ich diese Statistik anzuschauen : https://ec.europa.eu/consumers/odr/main ... stics.show
Wenn ich die Grafik richtig verstehe, dann gibt es nirgends in Europa so viele Rechtsstreitigkeiten wie in Deutschland. Vor knapp 10 Jahren gab es allein in München mehrmals so viele Anwälte wie bei uns in ganz Österreich.
Dass die meisten davon Patentanwälte sind oder für Versicherungen arbeiten, das macht die Sache nicht besser. Das sind stressige Jobs und was macht der Anwalt, wenn er gefeuert wird ? Abmahnungen sind das Geschäft des Jahrhunderts !

Re: Darf man seine Drucke verkaufen?

Verfasst: Sa 26. Aug 2017, 11:34
von georg-AW
Hi
Solange du deinen eigenen Entwurf ( nicht von irgendwo geklaut )konstruiert und mit einer handelsüblichen Software gesliced hast, kannst du die selbst gedruckten Objekte jederzeit auch verkaufen. Wenn daraus allerdings ein Gewerbe entsteht, musst dich sicher bei den in DE üblichen Amtsstellen anmelden. Gewerbeamt, Steueramt etc ?. Wann das Gewerbe als relevant gilt, musst du selbst herausfinden. In der Schweiz zb. sind gewisse Umsatzzahlen zu erreichen bis man MWSt. pflichtig wird.
Es gibt den Patentschutz für das Herstellungsverfahren, hier FDM oder FFM, das usprünglich von Stratasys kam. Es ist in der Form abgelaufen. Deswegen können alle das Patent benutzen. Das gilt auch für dich. Der Erfinder bzw. Besitzer des Patentes kann aus einem Patent für das Herstellungsverfahren heraus nicht beliebig die auf der Maschine produzierten Objekte schützen oder patentieren lassen. Das wäre völlig widersinnig. Niemand kauft eine Produktionsmaschine ( 3D Drucker ) wenn er die darauf produzierten Objekte nicht irgendwie verwerten kann.
Wenn du allerdings von irgendwo ein mustergeschütztes Druckobjekt klaust druckst und verkaufst, zb eine Starwar Figur( es gibt den Gebrauchsmusterschutz ) dann ist es sehr wohl möglich, dass du eine Abmahnung von irgend einem Anwalt bekommst mit der Forderung auf Unterlassung. Zusätzlich kannst du auch auf Schadensersatz verklagt werden. Das wird dann richtig teuer. Sollte das Objekt in öffentlich zugänglichen Bereichen zb. tingiverse downloadbar und als frei gekennzeichnet sein, dann bist du völlig ungebunden. Kleine Änderungen am Objekt können helfen gewisse Einschränkungen zu beseitigen.
Wenn du deshalb deinen ungemein neuen aussergewöhnlich innovativen Filamentabrollerkonus selbst konstruiert und gedruckt hast, darfst du den auch verkaufen. ( mindestens solange wie das Steueramt nichts merkt )

ciao Georg

Re: Darf man seine Drucke verkaufen?

Verfasst: Sa 26. Aug 2017, 15:32
von hal4822
georg-AW hat geschrieben:...Das wird dann richtig teuer...
ciao Georg
Und wenn man im Ausland in Abwesenheit z.B. zu 100.000 € Strafe verurteilt wurde, dann ist die einheimische Gerichtsbarkeit so freundlich mitzuteilen, dass man nun vorbestraft ist. So zu sehen in einer der letzten Sendungen von Monitor, PlusMinus, Frontal21, Fakt oder dergleichen.

Der besondere Gag war, dass das italienische Gericht einfach die Post irgendeinem gleichnamigen Bewohner der selben Stadt (Duisburg) schickte.
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Normalerweise würde ich den MeshMixer von AUTODESK zu den "Must Have" zählen und empfehlen, aber vielleicht sollte man "I accept" doch nicht anklicken, bevor man gefühlte 500 Seiten deutschsprachige Lizensbedingungen gelesen hat : http://download.autodesk.com/us/FY18/Su ... E/lsa.html :evil:

Re: Darf man seine Drucke verkaufen?

Verfasst: Sa 26. Aug 2017, 17:59
von georg-AW
ein Student bezeichnet eine Person welche in einer qualifizierten Bildungseinrichtung als Student eingeschrieben ist !!!!

Auszug aus der Lizenzlitanei
Orgasmusverdächtig

Ciao Georg

Re: Darf man seine Drucke verkaufen?

Verfasst: Sa 26. Aug 2017, 18:23
von hal4822
georg-AW hat geschrieben:ein Student bezeichnet eine Person welche in einer qualifizierten Bildungseinrichtung als Student eingeschrieben ist !!!!

Auszug aus der Lizenzlitanei
Orgasmusverdächtig

Ciao Georg
" Ein Lizenznehmer im Lehrbereich ist auf Anforderung von Autodesk hin verpflichtet, seine Erfüllung einer der vorgenannten Voraussetzungen nachzuweisen. Autodesk behält sich das Recht vor, im alleinigen Ermessen zu bestimmen, ob ein Lizenznehmer im Lehrbereich diese Voraussetzungen erfüllt."

Schön wär´s ja, weil man dann kein Gericht braucht, das auch noch absahnen will.

Naja, momentan steht mir eh mehr der Sinn nach Agisoft Photoscan - das kommt aus Russland und hoffentlich ohne Moskau-Inkasso.
http://goisern-sketchup.npage.de/neuigkeiten.html - die knapp 180 € würde ich gerne zahlen, wenn die Demo wenigsten ein paar 100%ige Tests zulassen würde. Zieht mir dann die Euro-Gestapo eins über, weil das irgendwelchen Spinner-Sanktionen unterliegt ? Naheliegend wäre es denn 1. ist schon die Billig-Version recht tauglich, Gelände gut abzubilden, und die Profi-Version für 3500 € taugt optimal für das Verlegen von Pipelines.

Re: Darf man seine Drucke verkaufen?

Verfasst: Sa 2. Sep 2017, 07:23
von hal4822
https://youtu.be/lb9wcGTV51w stellt die STLs und Anleitungen für eine RC-Spitfire zur freien Verfügung, für die Digibike vielleicht ein paar Scheine hinlegen würde. Wenn man herausbekommt, dass diese Spitfire vielleicht eine Modifikation so eines Kaufmodelles ist, wird man dann auch zum Dieb oder Hehler ? Ich geh´mal davon aus, dass es kein Beutestück ist, sonst wäre ja bereits das Teilen strafbar ?